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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Roger Henze Ingenieurbüro, im folgenden "RHE", und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende Regelungen, insbesondere AGB des Vertragspartners, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. |
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§2 Vertragsdauer und Rücktritt
Bei allen Tarifen beträgt Die Vertragslaufzeit grundsätzlich ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich durch den Vertragspartner oder RHE gekündigt wird (Email od. Postweg).
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RHE ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, z.B. weil dieser trotz Mahnung die fällige Zahlung nicht leistet.
RHE ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner rechtswidrige Inhalte auf den Servern von RHE speichert oder verarbeitet, wenn er falsche Anmeldedaten angibt oder Änderungen nicht unverzüglich mitteilt.
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§3 Zahlungsbedingungen
Die genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die jährliche Vergütung wird sofort nach Anmeldung geltend gemacht. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Vergütung nach Erhalt der Rechnung unverzüglich zu begleichen. Vereinbarungen über andere Modalitäten (z.B. bei spezifischen Honoraren) bedürfen der Schriftform. |
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§4 Eigentumsvorbehalt
Alle erstellten Leistungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung das Eigentum von RHE. Gleiches gilt für die Rechte an diesen Leistungen. Wir behalten uns vor, dieses Recht durch geeignete Maßnahmen wie die Nichtherausgabe eines Passwortes oder ähnliches zu schützen. |
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§5 Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder aufgrund rechtlicher Beanstandung gegen RHE ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung und für höhere Gewalt. |
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Sofern RHE fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. |
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§6 Gewährleistung
RHE unternimmt alle Anstrengungen, die Funktionstüchtigkeit seiner Dienste sicherzustellen.Für die richtige Wiedergabe der Inhalte der für den Auftraggeber erstellten Dokumente wird keine Gewährleistung übernommen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
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Offensichtliche Fehler sind vom Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen, ansonsten gilt die Dienstleistung als genehmigt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der RHE oder derer Mitarbeiter. |
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§7 Datenspeicherung
RHE speichert und verarbeitet die Daten der Vertragspartner soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig. RHE gewährleistet, dass die beim Vertragspartner angeforderten, vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden. |
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§8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von RHE. RHE ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. |
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht. Änderungen oder Aufhebungen von Regelungen zwischen den Vertragsparteien sind nur schriftlich wirksam (Email od. Postweg). |
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